Das Parken auf dem Vereinsgelände ist grundsätzlich verboten. Warum das so ist, möchten wir Dir auf dieser Seite etwas genauer erklären.
Zum eine bietet unser Gelände bei weitem nicht genug Fläche um jedem einen Parkplatz bieten können. Würde also jeder zur gleichen Zeit versuchen auf dem Gelände zu parken würde das reinste Chaos ausbrechen und es könnte nicht fair aufgeteilt werden.
Zum anderen haben Autos, Motorräder und weitere Fahrzeuge leider die Angewohnheit, dass sie ab und an Kraftstoff oder Öl verlieren. Dies darf nicht ungehindert in den Boden laufen. Daher müssten wir die Areale auf unserem Vereinsgelände die als Parkplatz genutzt werden versiegeln lasen, damit der Boden geschützt ist. Es geht also ganz einfach um Umweltschutz, der selbstverständlich jedem Kleingärtner wichtig ist.
Weiterhin hat auch der Gesetzgeber hier klare Vorschriften. Aus dem Zutrittsrecht zur KGA ergibt sich kein Zufahrtsrecht mit Kfz! Aus dem Recht zur kleingärtnerischen Nutzung und zur Anlage von Gemeinschaftsflächen/Gemeinschaftseinrichtungen auf gepachteten fremden Grund und Boden ergibt sich nicht schematisch für den KGV das Recht, Flächen als befestigte Zufahrtswege und Abstell- oder Parkflächen anzulegen und als solche zu nutzen. Die rechtlich geschützten Interessen der Bodeneigentümer sind zu wahren.
Es war bisher nicht erlaubt. Es wurde jedoch teilweise geduldet. Wir haben jedoch die Verantwortung für unser Vereinsgelände und nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Daher achten wir nun stärker darauf, dass alle Regeln, die in unser Satzung stehen (VI. Verkehrsregelung), eingehalten werden.
In besonderen Fällen kann eine Sondergenehmigung für das Parken auf dem Vereinsgelände ausgestellt werden. Diese muss jedoch beim Vorstand beantragt und genehmigt werden. Es gibt natürlich immer mal besondere Anlässe, in denen es wichtig ist, dass das Auto eine längere Zeit direkt in der Nähe des Gartens parkt. Dies möchten wir auch nicht gänzlich unterbinden. Wichtig hierbei ist jedoch, dass wir genau wissen, wer wann längere Zeit sein Auto wo geparkt hat. Sollte hier nun ausgelaufenes Öl auftauchen, kann der Verursacher direkt bestimmt werden, so dass die Kosten für eine Reinigung nicht auf alle Mitglieder umgelegt werden muss.
Derzeit möchten wir euch nur freundlich darauf hinweisen. Wir haben verständnis dafür, dass viele von euch daran gewöhnt sind. Aus oben bereits genannten Gründen müssen wir nun jedoch verstärkt darauf achten. Sollte sich jedoch jemand wiederholt nicht an die Regeln halten, behalten wir uns vor dem Gartenfreund ein Verwarngeld aufzuerlegen.