In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten Bäume,Hecken,lebende Zäune,Gebüsche und sonstige andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Ganzjährig erlaubt ist lediglich den Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. ( Quelle: BNatSchG§39,Abs.5,Nr.2) Gartenfreunde sollten bei allen Arbeiten Rücksicht auf brütende Vögel und auf geschützte Insekten nehmen.