Zunächst wird der Termin für die Sondersprechstunde am 21.01.2023 mitgeteilt.
Jeder Pächter hat die Möglichkeit sich die Rechnung erklären zu lassen oder bei einer berechtigten Reklamation und nach Prüfung die Rechnung ändern zu lassen, bevor er seinen Rechnungsbetrag überweist. Eine Mitteilung bekommt er gleich Vorort bzw. nach Klärung durch Rücksprache mit den Obleuten. Die Elektrorechnung 2022 setzt sich zusammen mit dem Verbrauch der Mitglieder, den Verbraucherstellen (gemeinschaftlich) Wasserwerk und Vereinshaus. Leider ist der relevante Wert noch nicht zu erstellen, da die Stadtwerke erst den Verbrauch bis Ende des Jahres abliest, so müssen wir nach einer angeforderten Simulationsrechnung arbeiten, die im Oktober schon erstellt wird, so dass sich die Ablesung der Unterzähler (Pächter-Stromzähler) erst nach dem Erhalt der Endabrechnung berechnen lässt.
Diese Abrechnung wird jedes Jahr auf der 1. erweiterten Vorstandssitzung erklärt, so dass dann die Differenz (Schwund der Stromzähler) und die Differenz der Wasserzähler in einer Tabelle dokumentiert werden.
Die jährliche Umlage der Elektrorechnung wird nach der Rechnungsinformation erstellt. Im Jahr 2022 haben die Stadtwerke einen anteiligen Leistungspreis von 0,09 Cent bis 31.08.2022 erhoben, dass wir den Leistungspreis mit 1 Cent erhöht haben.
Ab 01.09.2022 wird der Arbeitspreis auf 41,68 ct/kWh angehoben, Berechnung wird dann auf unserer Abrechnung 42,00 ct/kWh auf der Rechnung 2024 unter Vorbehalt, wenn es zu keiner weiteren Erhöhung kommt.
Der Vorstand hat beschlossen, dass in diesem Jahr die Abrechnungen von Strom und Wasser bis 31.08.2022 in der Pachtrechnung 2023 erfolgen wird. Deshalb wird bei der Stromabrechnung ein Abschlag von 20% zusätzlich berechnet, der wie eine Vorauszahlung des Stromes 2023 abgerechnet wird.
Die Abrechnungen von Strom und Wasser sind wie immer auf jedem Infoblatt genau erklärt.
Die Umlagen erfassen die Containerabrechnung 2021, Steuern, Straßenreinigung und die Pflasterarbeiten der Zufahrt des Haupttors 2 – Zierower Landstraße. Bei den Pächtern die noch Rückstände der Forderungen 2021, sowie Mahnkosten 2022 haben, sind diese auf dem Infoblatt der betroffenen Pächtern extra aufgeführt.