Liebe Gartenfreunde,
jetzt ist gerade die beste Zeit um die Hecke einmal gründlich wieder in Form zu bringen. Bis zum 28.02. ist der sogenannte Tiefschnitt noch erlaubt. Danach muss damit bis zum Herbst gewartet werden, um brütende Vögel zu schützen.
Da wir dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, gelten folgende Maße für die Hecken:
Höhe: max. 1,50m
Breite unten: 60 cm
Breite oben: 40cm
Die einzige Außnahme bilden Hecken, die an der Außengrenze zu Ackerfläche liegen. Diese dürfen eine Höhe von 2m haben. Hecken zwischen einzelnen Gärten sind übrigens nicht gestattet.
Gerade die Beschränkung der Höhe hat Ihren Ursprung in den Anfangszeiten der Schrebergärten. Diese wurden damals nicht nur für die Kleingärtner san sich, sondern auch für die restliche Bevölkerung der jeweiligen Stadt gedacht. Die Wege durch die Kleingartenanlage waren schon immer für die Öffentlichkeit bestimmt, so dass sich auch andere Bürger in den Kleingartenanlagen aufhalten durften. Und damit auch diese sich an den schönen Gärten erfreuen können, sollte die Hecke vor dem Garten nicht zu hoch sein, so dass auch andere die Gärten bewundern können.